Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der SaaS-Plattform HAWEOS · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „HAWEOS“ (nachfolgend „Plattform“), bereitgestellt von:

HAWEOS GmbH i. G.Obere Hauptstraße 4078573 Wurmlingeninfo@haweos.deHandelsregister: Die Eintragung ist beantragt, Registergericht und Registernummer werden ergänzt, sobald sie vorliegen.

— nachfolgend „Anbieter“ —

(2) Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich der Handwerksbetrieb oder das Unternehmen, das die Plattform für seine Mitarbeiter beauftragt (nachfolgend „Kunde“). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgenommen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform HAWEOS als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Die Plattform umfasst folgende Funktionsbereiche:

  • Zeiterfassung: Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Pausen und Abwesenheiten
  • Projekt- und Baustellenverwaltung mit Mitarbeiterzuordnung
  • Dateiverwaltung: Speicherung und Freigabe von Dokumenten und Fotos
  • Kalender und Einsatzplanung
  • Teamkommunikation im Projektchat
  • Kaufmännische Dokumente: Angebote, Rechnungen, Lieferscheine
  • Lager, Einkauf und Materialanforderungen
  • Auswertungen: Überstundenkonto, Monats- und Team-Übersichten

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder aus dem individuellen Angebot.

(3) Es handelt sich um einen Mietvertrag über Software (§§ 535 ff. BGB). Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software. Die Plattform wird nicht zum Download bereitgestellt, sondern ausschließlich über das Internet genutzt.

(4) Der Zugang ist über den Browser sowie über eine mobile App für iOS und Android möglich. Die App ist Bestandteil des Leistungsumfangs.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars, Annahme eines individuellen Angebots oder durch Registrierung auf der Plattform zustande.

(2) Der Vertrag läuft monatlich ab Freischaltung der Plattform. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.

(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

§ 4 Leistungen des Anbieters

4.1 Bereitstellung

(1) Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem der Server betrieben wird.

(2) Der Anbieter richtet für den Kunden eine eigene, isolierte Mandantenumgebung ein, bestehend aus eigener Datenbank, eigenem Dateispeicher, eigenem Kalender-Server und Zugang zum Chat-System mit mandantenspezifischen Räumen.

4.2 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 97 % im Monatsmittel an. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den Übergabepunkt nach 4.1 (1).

(2) Von der Berechnung ausgenommen sind:

  • geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden und vorzugsweise außerhalb der Zeiten Montag bis Freitag 7:00 bis 18:00 Uhr stattfinden
  • Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, etwa höhere Gewalt, Störungen beim Internetanbieter des Kunden oder bei Drittanbietern
  • die Dauer von Störungen, die der Kunde nicht unverzüglich meldet

(3) Die Verfügbarkeit ist ein Zielwert und kein garantierter Service Level. Verbindliche Service Level Agreements bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4.3 Datensicherung

(1) Der Anbieter erstellt tägliche Backups aller Kundendaten, also Datenbanken, Dateien und Kalender.

(2) Backups werden 30 Tage aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht.

(3) Die Wiederherstellung von Daten aus Backups auf Kundenwunsch ist gegen gesonderte Vergütung möglich, sofern technisch durchführbar.

4.4 Support

(1) Der Anbieter bietet Support per Telefon und E-Mail während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

(2) Reaktionszeiten:

  • kritische Störungen, die Plattform ist nicht erreichbar: Reaktion innerhalb von 4 Geschäftsstunden
  • wesentliche Einschränkungen, einzelne Funktionen sind betroffen: Reaktion innerhalb von 8 Geschäftsstunden
  • sonstige Anfragen: Reaktion innerhalb von 2 Werktagen

(3) Erweiterte Supportzeiten können gesondert vereinbart werden.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Richtigkeit der bei Registrierung angegebenen Daten
  • die Verwaltung der Benutzerkonten seiner Mitarbeiter
  • die Geheimhaltung von Zugangsdaten
  • die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gegenüber seinen Mitarbeitern, insbesondere die Information nach Art. 13 und 14 DSGVO

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Plattform nicht missbräuchlich genutzt wird, insbesondere nicht zur Speicherung rechtswidriger Inhalte, nicht zur Überlastung der Infrastruktur, nicht durch Zugang für unbefugte Dritte und nicht mit automatisierten Zugriffswerkzeugen ohne ausdrückliche Genehmigung.

(3) Der Kunde benennt mindestens einen Administrator als Ansprechpartner für den Anbieter.

(4) Verstößt ein Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter dessen Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Bei Gefahr für die Sicherheit der Plattform ist eine sofortige Sperrung zulässig.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot.

(2) Die monatliche Vergütung beträgt 249 EUR netto je Zugang für das Büro oder die Geschäftsführung. Zugänge für Mitarbeiter auf der Baustelle sind ohne zusätzliche Vergütung enthalten. Maßgeblich ist die Anzahl der aktiven Zugänge am letzten Tag des Abrechnungsmonats.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(5) Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder, sofern vereinbart, per SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift erfolgt die Vorabinformation mindestens 5 Tage vor dem Einzug.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). Der Anbieter kann den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Eine Sperrung kündigt er mindestens 7 Tage vorher an.

(7) Preisanpassungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragszeitraums an. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

§ 7 Rechte an der Software und den Daten

7.1 Software

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, also Quellcode, Dokumentation und Gestaltung, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.

(2) Der Kunde darf die Plattform nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke nutzen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Bearbeitung sind nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

7.2 Kundendaten

(1) Alle vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt keinerlei Rechte an diesen Daten.

(2) Der Anbieter nutzt Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine Nutzung zu Werbezwecken, für eigene Datenanalysen oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das Recht, die Daten im erforderlichen Umfang zu verarbeiten, zu speichern und zu sichern, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

§ 8 Datenexport und Portabilität

(1) Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einen Export seiner Daten anfordern. Der Anbieter stellt sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, etwa als CSV für Zeiteinträge und als Originaldateien für Dokumente.

(2) Nach Vertragsende stehen die Daten 30 Tage lang zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden sie nach den Regeln der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gelöscht.

(3) Der Datenexport während der Vertragslaufzeit ist im Leistungsumfang enthalten und wird nicht gesondert berechnet.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Bestandteil des Vertrags ist.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer ausschließlich innerhalb der EU und des EWR.

(3) Über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht und mit der üblichen Sorgfalt betrieben wird.

(2) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Software ist naturgemäß nie vollständig fehlerfrei, nicht jede Abweichung stellt einen Mangel dar.

(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und möglichst genau, mit Fehlerbeschreibung, Schritten zur Reproduktion und, wenn möglich, Bildschirmfotos. Der Anbieter behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist, wobei die Schwere des Mangels berücksichtigt wird.

(4) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Fehlerbehebung, eine Umgehungslösung oder die Bereitstellung einer neuen Version.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist und mindestens zwei Versuchen fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung, mindestens jedoch auf 5.000 EUR.

(4) Der Anbieter haftet nicht für:

  • Datenverlust, soweit der Kunde es unterlassen hat, eigene Sicherungen vorzunehmen oder die bereitgestellten Export-Möglichkeiten zu nutzen
  • Störungen und Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs, etwa die Internetverbindung des Kunden oder höhere Gewalt
  • Schäden durch missbräuchliche Nutzung oder Verstöße gegen die Nutzungspflichten

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren
  • der empfangenden Partei bereits bekannt waren
  • von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für weitere 2 Jahre.

§ 13 Weiterentwicklung und Änderungen

(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Updates und neue Funktionen werden automatisch bereitgestellt, ohne dass der Kunde tätig werden muss.

(2) Der Anbieter darf die Plattform ändern, solange der vertraglich zugesicherte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Wesentliche Funktionsänderungen kündigt er mindestens 4 Wochen im Voraus an.

(3) Der Anbieter kann einzelne Funktionen einstellen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe.

§ 14 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden als Referenzkunden mit Name und Branche nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Die Verwendung von Logo oder Markenzeichen des Kunden bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Rechenzentren Dritter sowie Angriffe auf die Infrastruktur des Rechenzentrumsbetreibers.

(3) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Das gilt nicht für die Übertragung im Rahmen einer Umstrukturierung oder Rechtsnachfolge.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Anlagen

Bestandteil des Vertrags sind außerdem die Leistungsbeschreibung, die Preisliste, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Datenschutzerklärung. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung stellen wir bei Vertragsschluss bereit.


Diese Fassung wird vor dem offiziellen Start von einem Fachanwalt für IT- und SaaS-Recht geprüft und anschließend hier veröffentlicht.